Lösung HR-Bypass Scheinselbständigkeit im Freelancer Projekt
Es gibt eine Lösung bei Scheinselbständigkeit im Freelancer Projekt !
Freelancer sind z.B. selbständige Berater (Honorarkräfte) die auf eingen Rechnung arbeiten und dafür entlohnt werden. Im Zuge der Scheinselbständigkeitsfrage rückt die Frage nach einer Lösung für das AÜG und 611a BGB Problem in den Fokus. Gibt es eine gute Lösung für Scheinselbständigkeit mit Freieruflern zu vermeiden? Diese Frage ist berechtigt und zwingend erforderlich, wenn man der behördlichen Willkür entgehen möchte. Ein Freelancer ist ein Selbständiger und dennoch kann dieser im Zuge einer Statusfeststellung im Projekt scheinselbständig tätig sein.
Es gibt einen sehr qualifizierten Beitrag eines Rechtsanwalts über die Risiken der Scheinselbständigkeit im Projekt. Hier werden diverse Fragen behandelt und zugleich auf das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung als Lösung für scheinselbständige Freelancer verwiesen.
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